RECHTLICHES
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Nachfolgend finden Sie die AGB für sämtliche Personaldienstleistungen von AVEN. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor.
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personaldienstleistungen der Firma AVEN – Akash Kapoor, Am Felsenkeller 41a, 65527 Niedernhausen (nachfolgend „AVEN“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend „Kunde“) werden nicht anerkannt, es sei denn, AVEN stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Begriffsbestimmungen:
- Kandidat: Jede natürliche Person, die dem Kunden durch AVEN zum Zwecke der Festeinstellung vorgestellt wird.
- Vorstellung: Die Übermittlung eines Exposés, Lebenslaufs oder sonstiger Daten, die eine Identifizierung des Kandidaten ermöglichen.
- Bruttojahreszielgehalt: Das vereinbarte Gesamtentgelt für das erste Beschäftigungsjahr inklusive aller Fixanteile, Boni, Tantiemen (bei 100 % Zielerreichung) sowie geldwerter Vorteile.
§ 2 Leistungen von AVEN und Exklusivität
(1) AVEN erbringt Leistungen zur Personalvermittlung. Dies umfasst die Identifikation, Vorauswahl und Prüfung der grundsätzlichen Eignung von Kandidaten.
(2) AVEN ist berechtigt, das Logo und die Firmierung des Kunden zu Referenzzwecken und zur Unterstützung der Suchaktivitäten zu nutzen.
§ 3 Honorarmodelle und Vergütung
(1) Der Honoraranspruch entsteht mit Abschluss eines rechtswirksamen Vertrages zwischen dem Kunden und dem Kandidaten (Einvernehmen).
(2) Wahlmodelle (sofern nicht einzelvertraglich festgelegt):
- Modell A (Direct): 25 % des Bruttojahreszielgehalts. Keine Probezeitabdeckung.
- Modell B (Split & Protect): 28 % des Bruttojahreszielgehalts. Zahlung erfolgt zu 50 % bei Vertragsunterschrift und zu 50 % nach Ablauf von 6 Monaten (Probezeit). Endet das Verhältnis vorher, entfällt die zweite Tranche.
(3) Mindestfee: Das Honorar pro Besetzung beträgt in jedem Fall mindestens 12.500,00 € zzgl. MwSt.
(4) Pauschalen: Ein Firmenwagen wird mit 6.500,00 € zzgl. und Firmenanteile (Equity / Stock Options) werden pauschal mit 10.000,00 € zzgl. dem Bruttojahreszielgehalt hinzugerechnet.
§ 4 Kausalitätsschutz und 12-Monats-Frist
(1) Der volle Honoraranspruch (mindestens 25 % des Bruttojahreszielgehalts) entsteht auch dann, wenn der Kunde einen von AVEN vorgestellten Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach der erstmaligen Vorstellung einstellt.
(2) Die Honorarpflicht besteht unabhängig davon, für welche Position oder an welchem Standort der Kandidat eingesetzt wird (Kausalitätsvermutung).
(3) Konzernklausel: Der Anspruch gilt auch bei Einstellung in einem mit dem Kunden gemäß § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen.
§ 5 Fristen und Mitteilungspflichten
(1) Vorkenntnis: Der Kunde muss AVEN innerhalb von 3 Werktagen nach Profilerhalt schriftlich über eine bestehende Vorkenntnis informieren; andernfalls gilt AVEN als alleiniger Vermittler.
(2) Status-Update: Der Kunde verpflichtet sich, AVEN innerhalb von 7 Tagen nach Profilerhalt schriftlich über den Status der Prüfung (Einladung, Absage etc.) zu informieren.
(3) Vertragsmeldung: Der Kunde hat AVEN innerhalb von 2 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung über den Abschluss unter Angabe der Gehaltsdetails zu informieren.
§ 6 Vertragsstrafen (Pönale)
(1) Heimliche Einstellung: Bei vorsätzlicher Nichtmeldung einer Einstellung schuldet der Kunde eine Vertragsstrafe von 25.000,00 € zzgl. Mehrwertsteuer zusätzlich zum Honorar.
(2) Unbefugte Datenweitergabe: Gibt der Kunde Kandidatenprofile unbefugt an Dritte weiter, die daraufhin den Kandidaten einstellen, wird eine Vertragsstrafe von 25.000,00 € zzgl. Mehrwertsteuer plus des entgangenen Honorars fällig.
(3) Abwerbeverbot: Der Kunde zahlt für jeden Fall der aktiven Abwerbung eines AVEN-Mitarbeiters eine Vertragsstrafe von 25.000,00 € zzgl. Mehrwertsteuer.
§ 7 Reisekosten der Kandidaten
(1) Eventuell anfallende Reise- und Übernachtungskosten der Kandidaten, die durch Vorstellungsgespräche beim Kunden entstehen, werden vom Kunden direkt getragen. AVEN übernimmt hierfür keine Haftung oder Vorleistung.
§ 8 Vertragslaufzeit und Cancellation Fee
(1) Ein Suchauftrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
(2) Zieht der Kunde einen Auftrag zurück oder pausiert ihn für mehr als 4 Wochen („On-Hold“), nachdem AVEN bereits Profile geliefert hat, wird eine Bearbeitungsgebühr von 2.500,00 € zzgl. fällig.
§ 9 Haftung, Datenschutz und Schlussbestimmungen
(1) AVEN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Eignungsprüfung des Kandidaten liegt final beim Kunden.
(2) Beide Parteien wahren die Bestimmungen der DSGVO.
(3) Es gilt das Recht der BRD. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
§ 10 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verpflichten sich die Parteien bereits jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
(3) Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Regelungslücken dieses Vertrages.