Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine Stellensuche darf nicht daran scheitern, wie jemand eine Website bedient. Diese Erklärung sagt, wo wir stehen — ohne Schönfärberei — und wie Sie uns eine Barriere melden können.
Stand der Barrierefreiheit
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Eine vollständige, geprüfte Konformität nach dieser Norm behaupten wir nicht: Die Website ist bisher nicht durch eine externe Prüfstelle begutachtet worden. Einzelne Bereiche — insbesondere die Stellensuche mit ihren Filtern — können daher noch Hürden enthalten.
Was bereits umgesetzt ist
- Sprungmarke „Zum Hauptinhalt springen" auf jeder Seite
- Bedienung per Tastatur, sichtbare Fokus-Markierung
- Überschriften in logischer Reihenfolge, beschriftete Formularfelder und Schaltflächen
- Textalternativen für informationstragende Bilder; dekorative Grafiken sind für Screenreader ausgeblendet
- Seitensprache als Deutsch ausgezeichnet, Inhalte in klarer Sprache
- Bewerbung ist immer auch ohne das Online-Formular möglich — per E-Mail oder Telefon
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Kleinstunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 9 BFSG — weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz — sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen. AVEN ist ein Einzelunternehmen und erfüllt diese Voraussetzungen. Wir bauen diese Website trotzdem so zugänglich, wie wir es können, weil unsere Kandidatinnen und Kandidaten nichts von einer Ausnahme haben.
Barriere melden
Wenn Sie auf eine Hürde stoßen oder einen Inhalt in anderer Form brauchen, sagen Sie es uns. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und schicken den gewünschten Inhalt notfalls als einfache Textdatei, als Telefonat oder auf dem Postweg.
AVEN Consult – Akash KapoorE-Mail: info@aven-consult.de
Telefon: +49 69 66779755
Stand dieser Erklärung: 23. August 2026.