Transparenz

Wie wir KI einsetzen

Wir arbeiten mit KI-Werkzeugen — und wir sagen, wo. Diese Seite beschreibt, an welchen Stellen KI in unserer Arbeit vorkommt, was sie tut und was ausschließlich Menschen tun. Sie ergänzt unsere Datenschutzerklärung und setzt die Transparenzanforderungen der KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) um.

Der Grundsatz: KI schreibt zu, Menschen entscheiden

Über Ihre Eignung, Ihre Vorstellung beim Unternehmen und jede Absage entscheidet bei uns ein Mensch. Es findet keine ausschließlich automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt — auch kein automatisiertes Scoring, Ranking oder Aussortieren von Bewerbungen. KI-Ergebnisse sind Vorarbeit, die geprüft und verantwortet wird, bevor sie jemanden erreicht.

Wo KI bei uns vorkommt

1. Texte von Stellenanzeigen

Erste Textfassungen unserer Stellenanzeigen entstehen KI-gestützt aus den Angaben, die uns das suchende Unternehmen zur Verfügung stellt. Jede Anzeige wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und freigegeben. Aufgaben, Anforderungen und Rahmenbedingungen stammen vom Unternehmen, nicht aus dem Modell.

2. Aufbereitung von Kandidatenprofilen

Für die Vorstellung bei einem Unternehmen fassen wir Unterlagen KI-gestützt zu einem anonymisierten Kurzprofil zusammen. Bewertet oder sortiert wird dabei nicht — zusammengefasst wird, was in den Unterlagen steht. Vor dem Versand liest ein Mensch das Profil gegen die Originalunterlagen. Ohne Ihre Einwilligung geht kein Profil an ein Unternehmen.

3. Bilder

Ein Teil der Bilder auf dieser Website ist KI-visualisiert. Diese Bilder sind unmittelbar am Bild als „KI-Visualisierung" gekennzeichnet. Fotos von realen Personen geben wir nicht ohne Kennzeichnung als KI-Darstellung aus.

4. Interne Organisation

In unserem internen System unterstützen KI-Werkzeuge Routinearbeiten — Zusammenfassen, Sortieren, Erinnern, Formulieren. Diese Werkzeuge sind nicht öffentlich zugänglich und treffen keine Entscheidungen über Personen.

Wo bei uns keine KI ist

  • Kein Chatbot. Auf dieser Website gibt es keinen KI-Chat. Wer uns über Formular, Telefon oder E-Mail erreicht, schreibt und spricht mit einem Menschen.
  • Keine automatisierte Vorauswahl. Bewerbungen werden nicht von einem System aussortiert, gescort oder gerankt.
  • Keine Emotions- oder Videoanalyse. Wir analysieren keine Gesichter, Stimmen oder Emotionen von Bewerberinnen und Bewerbern.
  • Keine KI-Erkenntnisse ohne Beleg. Was in einem Profil steht, muss in Ihren Unterlagen oder in unserem Gespräch stehen.

Rechtlicher Rahmen

Maßgeblich sind die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act") in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 sowie die DSGVO. Die Transparenzpflichten des Art. 50 AI Act gelten seit dem 2. August 2026; die besonderen Anforderungen an KI-Systeme in der Personalauswahl (Anhang III) gelten ab dem 2. Dezember 2027. Wir verfolgen diese Fristen und richten unsere Abläufe darauf aus. Unsere Mitarbeitenden werden im Umgang mit KI geschult (Art. 4 AI Act).

Ihre Rechte und Ihr Ansprechpartner

Sie können jederzeit erfahren, welche Angaben zu Ihnen wir gespeichert haben, ein KI-gestützt erstelltes Kurzprofil vor der Weitergabe einsehen, Korrekturen verlangen oder der KI-gestützten Aufbereitung Ihrer Unterlagen widersprechen — ohne Nachteil für Ihre Bewerbung. Eine Nachricht genügt: info@aven-consult.de. Ihre weiteren Rechte stehen in der Datenschutzerklärung.

Stand dieser Seite: 23. August 2026. Wir aktualisieren sie, wenn sich unser KI-Einsatz ändert.